(...um die Verwirrung komplett zu machen, kopiere ich den Text jetzt wieder hier rein, weil schon eine Antwort unter diesem Post stand. Vielleicht löscht ein barmherziger Admin ja einen der beiden Posts).
Wie schon an anderer Stelle geschrieben, habe ich zusammen mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt. Die Mieterin (und frühere Eigentümerin) hatte mit meinen Eltern vereinbart, dass sie eine feste Miete zahlt, die ungefähr einer regulären (niedriegen) Miete entspricht, ergänzt um den Betrag des zu zahlenden Hausgeldes der WEG.
Steuerlich ist das für mich nicht klar. Im Hausgeld sind natürlich umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten enthalten, eine Abrechnung mit der Mieterin findet aber vereinbarungsgemäß nicht statt. Die Angabe der Miete ist ja noch einfach, Gesonderte und einheitliche Feststellung, Zeile 15 der Anlage V. (Überweisungsbetrag der Miete minus Hausgeld). Kann ich dann einfach in Zeile 20 die enthaltenen kompletten Hausgeldkosten eintragen und das Häkchen in Zeile 24 setzen und das war's?
Es ist ja in der Regel nicht so, dass so wie hier egal ob aus Mieter- oder Vermietersicht einfach eine Pauschale auch für Heizung oder Wasserverbrauch gezahlt wird und umlagefähig und nicht umlagefähig in einen Topf geworfen wird. Wir haben aufgrund des Vertrauens-Verhältnisses meiner Eltern zu der Mieterin, das wir so gerne fortführen würden, kein Problem mit dieser Lösung. Hat das Finanzamt damit ein Problem, und sei es auch nur, dies in Formulare zu fassen? Oder ist das beschriebene Vorgehen sogar die vorgesehene Lösung?
Vielen Dank für eure Sicht dazu,
Michael
Wie schon an anderer Stelle geschrieben, habe ich zusammen mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt. Die Mieterin (und frühere Eigentümerin) hatte mit meinen Eltern vereinbart, dass sie eine feste Miete zahlt, die ungefähr einer regulären (niedriegen) Miete entspricht, ergänzt um den Betrag des zu zahlenden Hausgeldes der WEG.
Steuerlich ist das für mich nicht klar. Im Hausgeld sind natürlich umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten enthalten, eine Abrechnung mit der Mieterin findet aber vereinbarungsgemäß nicht statt. Die Angabe der Miete ist ja noch einfach, Gesonderte und einheitliche Feststellung, Zeile 15 der Anlage V. (Überweisungsbetrag der Miete minus Hausgeld). Kann ich dann einfach in Zeile 20 die enthaltenen kompletten Hausgeldkosten eintragen und das Häkchen in Zeile 24 setzen und das war's?
Es ist ja in der Regel nicht so, dass so wie hier egal ob aus Mieter- oder Vermietersicht einfach eine Pauschale auch für Heizung oder Wasserverbrauch gezahlt wird und umlagefähig und nicht umlagefähig in einen Topf geworfen wird. Wir haben aufgrund des Vertrauens-Verhältnisses meiner Eltern zu der Mieterin, das wir so gerne fortführen würden, kein Problem mit dieser Lösung. Hat das Finanzamt damit ein Problem, und sei es auch nur, dies in Formulare zu fassen? Oder ist das beschriebene Vorgehen sogar die vorgesehene Lösung?
Vielen Dank für eure Sicht dazu,
Michael
Kommentar